Resozialisierung – ein Begriff, den viele kennen, aber nur wenige wirklich greifen können. In der Jugendgerichtshilfe oder Bewährungshilfe, in der Sozialen Arbeit im Allgemeinen oder im Strafvollzug ist er fester Bestandteil der Fachsprache. In der Alltagssprache klingt er vielleicht vage vertraut: irgendwie sozial, irgendwie gerecht, irgendwie gut gemeint.
Aber was genau soll das heißen – Resozialisierung? Geht es um Veränderung? Um Rückkehr? Darum, keine Straftaten mehr zu begehen? Und vor allem: Wer ist eigentlich beteiligt an diesem Prozess? Nur die Person, die straffällig wurde? Oder tragen wir als Gesellschaft eine Mitverantwortung?
In diesem Beitrag lade ich dich ein, den Begriff neu zu betrachten. Nicht als technische Maßnahme oder juristischen Begriff, sondern als Annäherung an ein Verständnis von Zusammenleben, Verantwortung und der Frage: Wie ernst meinen wir das eigentlich mit der zweiten Chance?
Begriffliche Vielfalt & theoretische Perspektiven
(Re‑)Sozialisierung als Wiederaufnahme des Sozialisierten
Resozialisierung enthält den Bestandteil Sozialisierung: Es geht darum, dass eine Person, die (teilweise) außerhalb gesellschaftlicher Normen geraten ist, wieder (re‑) mit dieser Gesellschaft in Beziehung treten kann mit ihren Normen, Rollen, Erwartungen und Pflichten.1
In meinem Studium der Kriminologie habe ich erkannt: Es gibt kein einheitliches Verständnis vom Begriff Resozialisierung. Der Begriff wird je nach Profession oder auch beruflichen Auftrag unterschiedlich verwendet – juristisch, sozialpädagogisch, soziologisch oder eben in der Alltagssprache.2 Wir nehmen dennoch an, zu wissen, was wir meinen, wenn wir den Begriff nutzen, oder?
Ist jemand resozialisiert, wenn er nach Haftentlassung eine Arbeit oder Wohnung gefunden hat? Oder wenn er keine Straftat mehr begeht? Ist Resozialisierung eine Entwicklung, quasi eine innere Veränderung, oder ein Ergebnis?

was wir unter Resozialisierung verstehen (können).
Enger und weiter Begriff
- Eng gedacht: Resozialisierung wird oft auf den institutionellen Rahmen des Strafvollzugs bezogen. Sie umfasst dann Maßnahmen innerhalb der Haft wie Ausbildung, Therapie, Arbeit mit dem Ziel der Vermeidung erneuter Straffälligkeit.
- Weit gedacht: Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie beginnt nicht erst am Tag der Entlassung, sondern in der Planung, in der Begleitung, in der Bereitschaft der Gesellschaft, Menschen wieder aufzunehmen.
In dieser weiten Perspektive wird Resozialisierung nicht nur als Ziel, sondern als Prozess verstanden, nicht lineares „Reparieren“, sondern eine wechselseitige Dynamik aus Anerkennung, Teilhabe und Verantwortungsübernahme.
Rechtliche Grundlagen und pädagogische Perspektiven
Resozialisierung ist rechtlich verankert, so zum Beispiel im Strafvollzugsgesetz und in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Im berühmten Lebach-Urteil (1973) ist formuliert, dass ein verurteilter Straftäter die Chance erhalten muss, sich nach Verbüßung seiner Strafe wieder in die Gemeinschaft einzuordnen. Damit verleiht das Grundgesetz, über die Prinzipien der Menschenwürde und freien Persönlichkeitsentfaltung, dem Resozialisierungsziel Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 35, 202).
Doch selbst innerhalb des Rechts wird der Begriff nicht einheitlich verwendet: In der Strafzumessung gilt Resozialisierung als ein möglicher Zweck neben anderen wie Abschreckung oder Schuldausgleich. Im Strafvollzug dagegen – wie auch gesetzlich festgelegt – ist sie das zentrale Ziel: Der Vollzug soll dazu beitragen, die Voraussetzungen für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu schaffen (§ 2 StVollzG).
Auch außerhalb des juristischen Rahmens stellt Resozialisierung ein schlüssiges Konzept dar – insbesondere in der Sozialpädagogik und Psychologie, die sich mit Entwicklungen und der Sozialisierung befassen. Dort begegnet einem der Begriff Re-Sozialisierung. Dieser Zugang rückt die Entwicklung des Individuums in den Vordergrund: Welche Haltungen, welche sozialen Kompetenzen, welche Normvorstellungen wurden vermittelt und wo gibt es Brüche, Blockaden oder neue Lernchancen? Verhalten wird hier im Kontext des bio-psycho-sozialen Modells verstanden, d.h. auch als Ergebnis verschiedener Faktoren und von subjektivem Erleben – und damit als prinzipiell veränderbar. Re-Sozialisierung ergänzt die juristische Perspektive also um eine entwicklungsorientierte, die nicht von Defiziten, sondern von Lernprozessen ausgeht.
Die Spannung von Anspruch und Realität
Weggesperrt ist sichtbar, Resozialisierung weniger
Ein Grundproblem: Das Gefängnis ist sichtbar, physisch greifbar – und die Inhaftierung an sich wirkt unkompliziert und kurzfristig umsetzbar. Rückfallstatistiken lassen sich erfassen und vergleichen. Resozialisierung hingegen ist oft unsichtbar, schwer messbar, langwierig und voller Unwägbarkeiten. Ihr Verlauf ist nicht planbar – schon deshalb, weil es um Menschen geht.
Wer Gewalt und Straftaten verhindern will, neigt daher politisch wie gesellschaftlich dazu, auf das scheinbar schnell Umsetzbare und Greifbare zu setzen: das Wegsperren. Resozialisierung gerät so schnell in den Hintergrund – nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie schwerer zu erklären und nicht eindeutig vorherzusagen ist.
Zudem erwarten Menschen zweierlei von staatlicher Sicherheitspolitik: Schutz vor Straftaten und zugleich einen humanen Umgang mit Straftätern. Diese Spannung erzeugt Widersprüche – besonders dann, wenn Ressourcen fehlen oder öffentliche Meinung politischen Druck erzeugt.
Institutionelle Zwänge und Widersprüche
Im Strafvollzug sind oft Sicherheits-, Ordnungs- und Rationalisierungszwänge dominant. Das System ist nicht primär auf individuelle Entfaltung ausgelegt. Hier können negative Sozialisationsprozesse entstehen, beispielsweise durch Stigmatisierung, der Reorganisation sozialer Beziehungen, Anpassungsdruck in der Gefängnisgemeinschaft („Prisonisierung“) oder Bildung von Subkulturen.
Hinzu kommt: Vollzugspläne oder Resozialisierungsprogramme existieren oft formal, aber ihre Umsetzung kann durch Ressourcen, Personalmangel, fehlende Kontinuität oder mangelhafte Vernetzung mit externen Institutionen begrenzt sein.
Wenn Erfolg allein am Nicht‑Rückfall gemessen wird
Ein verbreitetes Maß für den Erfolg von Resozialisierung: Rückfallfreiheit – also verkürzt gesagt, dass eine Person nach der Entlassung keine neue Straftat begeht. Das ist ein wichtiges Ziel, aber zugleich ein zu enges und defizitorientiertes Kriterium. Es greift zu kurz, denn Resozialisierung betrifft in erster Linie Veränderung von Einstellungen und Verhalten, Teilhabe, Chancen und Identitätsbildung.
Außerdem sagt Nicht‑Rückfall wenig über die Qualität der Wiedereingliederung – etwa: Gibt es einen stabilen Arbeitsplatz? Gibt es akzeptierende, tragende soziale Beziehungen? Gibt es Teilhabe?
Und was heißt überhaupt „rückfallfrei“? Ist jemand, der wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, als rückfallfrei zu werten, wenn er später „nur noch“ wegen Diebstahl oder Beleidigung auffällt? Ist ein Mensch, der keine neue Anzeige erhält, aber sich gewalttätig im privaten Raum verhält, wirklich rückfallfrei, nur weil es das Hellfeld nicht abbildet? Eine Statistik misst nur, was erfasst und angezeigt wird – sie sagt nichts über verborgen gebliebene Problematiken. Rückfallfreiheit ist damit ein fragiles und begrenztes Maß und darf nicht zum alleinigen Gradmesser erfolgreicher Resozialisierung werden.
Bausteine einer gelingenden Resozialisierung
Damit Resozialisierung mehr als Wunschdenken bleibt, braucht es selbstverständlich nicht nur gute Absichten, sondern eine kluge Gestaltung. Im Folgenden möchte ich ein paar wichtige Bausteine anführen.
- Bedarfsgerechtigkeit, individuelle Fallarbeit & maßgeschneiderte Intervention
Der Ansatz der Rückfallprävention zeigt: Ein „One‑size‑fits‑all“ funktioniert nicht. Eine Auseinandersetzung mit der straffällig gewordenen Person bzw. eine Fallanamnese ist notwendige Voraussetzung, um Ressourcen, Risikofaktoren, Biografie und Motivationen zu erkennen.
Nur mit differenzierten Plänen lassen sich wirksame Interventionen setzen: Therapie, Anti-Aggressionsarbeit, Suchtbehandlung, Sozialkompetenztraining etc. - Übergangsmanagement & Kontinuität
Eine Begleitung und Unterstützung darf nicht abrupt enden, wenn jemand entlassen wird. Studien zeigen, dass gerade die ersten Monate nach Haft einen entscheidenden Einfluss auf die Rückfallwahrscheinlichkeit haben.
Hier kommt ein kluges Übergangsmanagement zum Tragen: Vorbereitende Planung im Strafvollzug, Einbindung externer Einrichtungen, klare AnsprechpartnerInnen, Nachsorge. - Vernetzung & Kooperation
Resozialisierung ist niemals Aufgabe einer einzelnen Institution. Sie erfordert kooperierende Straffälligenarbeit: Justizvollzugsanstalt, Bewährungshilfe, Sozialdienste, Jobcenter/Agentur für Arbeit, psychosoziale Dienste, Kinder- und Jugendhilfe, Kommunen.
Wenn diese Institutionen parallel, unkoordiniert oder sogar gegeneinander arbeiten, bricht häufig die Kontinuität zusammen und es ist für alle Beteiligten anstrengend und mühselig. - Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft
Der Prozess bleibt illusionär, wenn niemand in der Gesellschaft bereit ist, die Rückkehr zuzulassen. Stigmatisierung, Vorurteile, fehlende Beschäftigungschancen, keine Möglichkeit adäquat zu wohnen – all das blockiert den Weg.
Eine nicht unerhebliche Rolle spielt dabei auch die mediale Darstellung: Immer wieder zeigt sich, wie Eingliederung verhindert wird, wenn Nachbarschaften gezielt verunsichert oder aufgeheizt werden wie beispielsweise durch die öffentliche Preisgabe von Privatleben und strafrechtlicher Vergangenheit. (hierzu auch mein Beitrag zu Täterschutz vs. Opferschutz)
Deshalb ist Resozialisierung keine rein individuelle Aufgabe, sondern auch eine kollektive Verpflichtung – verbunden mit Eigeninteresse: Gesellschaft schützt sich, indem sie Rückfälle vermeidet. - Ressourcen & institutionelle Bedingungen
Mittelknappheit, Überbelegung oder zu hohe Fallzahlen, Personalmangel, fehlende Evaluation oder Qualitätsmessung sind harte Realitäten. In manchen Ländern existieren zwar Programme, doch deren Wirksamkeit wird kaum systematisch überprüft, weder in Bezug auf Nachhaltigkeit noch auf strukturelle Bedingungen.
Auch politischer Druck kann Programme beschädigen: Wenn die Forderung nach „härteren Strafen“ öffentlich belohnt wird, gleichzeitig Gelder für die Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, psychiatrische Versorgung usw. gekürzt werden und Resozialisierung als weich oder naiv abgetan wird, schwinden auch der Rückhalt und gesellschaftliche Akzeptanz.

Perspektiven & Fragen – Einladung zur Reflexion
Resozialisierung ist eine Aufgabe – keine Illusion
Resozialisierung ist keine Kuschelpädagogik ins Ungewisse, sondern gestützt auf ethische, rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen. Ihre Umsetzung ist komplex und anspruchsvoll – aber keineswegs illusorisch. Aber sie gelingt nicht von allein. Sie braucht Gestaltungskraft, institutionellen Rückhalt und, was mir wichtig zu betonen ist, auch die Bereitschaft der Gesellschaft, einen straffällig gewordenen Menschen wieder aufzunehmen.
Woran messen wir Erfolg?
Wenn Rückfallfreiheit der einzige Maßstab bleibt, wird Resozialisierung auf die bloße Abwesenheit von Straftat reduziert. Doch was sagen solche Zahlen wirklich über das Leben eines Menschen aus? Über Zugehörigkeit, Stabilität, oder die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen?
Resozialisierung ist kein fixer Zustand, den man erreicht, sondern ein Prozess, der sich im Alltag entfaltet. Sie zeigt sich in kleinen, oft unsichtbaren Übergängen:
– in der Fähigkeit, ein eigenes Einkommen zu sichern,
– in einem Mietvertrag, der nicht an der Vorstrafe scheitert,
– in sozialen Beziehungen, in denen man anerkannt wird,
– in der subjektiven Erfahrung, nicht mehr reduziert zu werden auf die Tat von damals.
Vielleicht lässt sich Resozialisierung am ehesten dort erkennen, wo jemand nicht ständig gegen neue Stigmata und Ausschlüsse ankämpfen muss, sondern eine realistische Chance bekommt, ein (straffreies) Leben zu führen.
Was, wenn Resozialisierung scheitert?
Scheitert Resozialisierung, wird die Verantwortung häufig beim Individuum gesucht: fehlende Einsicht, mangelnde Motivation, schlechte Prognose. Doch damit wird übersehen, wie stark das Gelingen auch von äußeren Faktoren abhängt: fehlende Anschlussstrukturen, bürokratische Hürden, gesellschaftliche Ablehnung.
Es ist zu einfach, das Scheitern allein bei der einzelnen Person zu verorten. Aber Resozialisierung gelingt nicht trotz der Gesellschaft, sondern nur in ihr und mit ihr. Wo Unterstützungsnetze reißen, Chancen fehlen oder Stigmatisierung bleibt, kann kein noch so starker Wille auf Dauer bestehen.
Fehlschläge in der Resozialisierung sind kein individuelles Scheitern, sondern ein Spiegel systemischer Defizite und sollten genau als solche verstanden werden.
Meine Fragen an dich
Wenn du den Begriff Resozialisierung nutzt, was genau meinst du damit? Welche Erwartungen hast du? Welche Bilder oder Emotionen verbinden sich damit?
Und: Wenn du Resozialisierung sagst 🠒 Willst du wirklich, dass eine Person die Zeit und den Raum bekommt, sich zu verändern und mit neuen Chancen in die Gesellschaft zurückkehren kann, oder nur, dass sie „ruhig“ bleibt und keine weiteren Straftaten begeht?

Finally…
Resozialisierung ist weit mehr als ein Ziel des Strafvollzugs. Sie ist ein Anspruch an Individuen, Institutionen und Gesellschaft gleichermaßen. Sie enthält die Zusage, dass Veränderung möglich ist, aber auch die Mahnung, dass diese Zusage nicht automatisch eingelöst wird.
Wer also „Resozialisierung“ sagt, sollte wissen, in welcher Perspektive er oder sie steht: Institutionell oder prozesshaft? Eng oder weit gedacht? Mit welchen Voraussetzungen und welchen Messkriterien?
Meine Einladung: Hinterfrage deine eigenen Assoziationen mit dem Wort Resozialisierung. Welche Menschen, Lebenswege und Potenziale siehst du? Welche Grenzen und Widerstände erkennst du? Und: Wie könnten wir gemeinsam daran arbeiten, dass dieser Glaube an Veränderung nicht Utopie bleibt, sondern lebendige Praxis?